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Wie sich Steuern von Freelancern unterscheiden

Die steuerliche Behandlung von Einkünften kann je nach Art der Tätigkeit stark variieren. Besonders bei Freelancern gibt es wichtige Unterschiede, die jeder kennen sollte. 

Doch was genau unterscheidet die Besteuerung von freier Mitarbeit und Freelance-Tätigkeit in der Schweiz? In diesem Artikel erfährst Du, wie das Steuerrecht zwischen unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit unterscheidet und welche Abzugsmöglichkeiten jeweils bestehen.

Einkommensarten

Grundsätzlich unterscheidet das Gesetz zwischen Einkommen aus unselbstständiger Arbeit (Arbeitnehmer-Lohn) und selbstständiger Arbeit.

Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit

Einkünfte aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit umfassen das Arbeitnehmerentgelt. Diese Einkünfte unterliegen der normalen Lohnsteuer. Berufsauslagen wie Fahrtkosten und Mehrverpflegung können steuerlich geltend gemacht werden.

Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit

Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit entstehen durch eigenverantwortliche Arbeit mit Gewinnabsicht und eigenem Risiko. 

Diese Einkünfte erlauben die Geltendmachung von geschäftsmässig begründeten Aufwänden. Wertberichtigungen, Abschreibungen und Rückstellungen können ebenfalls abgezogen werden.

Kriterien der Unterscheidung

Wenn Gerichte darüber entscheiden müssen, ob ein Arbeitender seine Arbeit selbstständig oder unselbstständig ausübt, bedienen sie sich verschiedener Kriterien.

Relevant ist dieser Entscheid insbesondere auch darum, weil ein Arbeitsvertrag gemäss Art. 319 ff. OR darüber entscheidet, wer z. B. die Sozialversicherungen zu leisten hat.

Zwei der wichtigsten Kriterien möchten wir kurz anschauen:

1. Subordinationsverhältnis

Freie Mitarbeiter sind oft weisungsgebunden und in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers integriert. Freelancer arbeiten eigenverantwortlich und unabhängig.

2. Gewinnabsicht und eigenes Risiko

Selbstständige erzielen Einkünfte durch eigene Geschäftstätigkeit mit Gewinnabsicht und tragen das wirtschaftliche Risiko.

Steuerliche Abzüge

Berufsauslagen bei unselbständiger Erwerbstätigkeit

Als unselbstständig Erwerbstätiger kannst Du diverse Berufsauslagen von der Steuer absetzen. Dazu gehören Fahrtkosten, Mehrverpflegung und weitere berufsbedingte Kosten. Diese Abzüge sind oft pauschal festgelegt und erleichtern die steuerliche Geltendmachung.

Geschäftsmässig begründete Aufwände bei selbständiger Erwerbstätigkeit

Selbstständige können geschäftlich begründete Aufwände abziehen. Dazu zählen Ausgaben für Betriebsmittel, Miete für Geschäftsräume und andere betriebliche Kosten. Diese müssen detailliert nachgewiesen und dokumentiert werden, da pauschale Abzüge nicht erlaubt sind.

Wertberichtigungen, Abschreibungen und Rückstellungen

Als selbstständig Erwerbender hast Du die Möglichkeit, Wertberichtigungen und Abschreibungen für betriebliche Anlagen vorzunehmen. 

Diese reduzieren den steuerbaren Gewinn und helfen, die Steuerlast zu senken. Rückstellungen können ebenfalls gebildet werden, um zukünftige Aufwendungen steuerlich zu berücksichtigen.

Verlustverrechnung bei selbständiger Erwerbstätigkeit

Ein besonderer Vorteil der selbstständigen Erwerbstätigkeit ist die Möglichkeit der Verlustverrechnung. Verluste aus selbstständiger Tätigkeit können innerhalb von sieben Jahren mit anderem steuerbaren Einkommen verrechnet werden. 

Dies bietet eine wichtige steuerliche Entlastung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.

Fazit

Die steuerlichen Unterschiede zwischen unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit sind erheblich und beeinflussen, wie Einkünfte und Ausgaben behandelt werden. 

Während unselbstständig Erwerbstätige von pauschalen Abzügen profitieren, haben Selbstständige umfangreichere, aber auch komplexere Abzugsmöglichkeiten. Es ist wichtig, diese Unterschiede zu verstehen und entsprechend zu planen, um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen.

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