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Welche Rechtsform ist für meine Selbständigkeit geeignet?

Zu Beginn einer jeder Selbständigkeit steht die Frage im Raum, welche Rechtsform am besten geeignet ist.

Grundsätzlich stehen für Selbständige zur Verfügung: 

  • Das Einzelunternehmen, 
  • die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und 
  • die Aktiengesellschaft (AG). 

Die Aktiengesellschaft lassen wir weg, da sie für Firmenstarter meistens keine relevante Vorteile bietet.

Im Fokus dieses Beitrags steht der Vergleich zwischen Einzelunternehmen und GmbH. Ich hoffe, dass diese Übersicht dir bei der Entscheidungsfindung behilflich sein wird.

Die Einzelunternehmung

Das Rechtliche

Eine Einzelunternehmung entsteht, sobald jemand eine auf Dauer ausgelegte Geschäftstätigkeit in Angriff nimmt

Es braucht somit keinen speziellen Rechtsakt dafür, es reicht, wenn man startet. Einen Eintrag im Handelsregister ist nicht nötig und es muss auch kein Mindestkapital auf ein Firmenkonto überwiesen werden.

Ein Eintrag im Handelsregister ist freiwillig, ab CHF 100'000 Jahresumsatz ist er Pflicht. Dabei kannst du deiner Unternehmen einen Namen geben (dieser wird rechtlich Firma genannt = Unternehmensname). Bei diesem musst du deinen Nachnamen verwenden. 

Der Firmenname ist dann lokal geschützt. Das heisst, niemand anders darf ihn in deiner Region verwenden.

Das Einzelunternehmen besteht immer aus einer einzigen Person. 

Das schliesst jedoch nicht aus, dass du Angestellte haben kannst. Es geht lediglich darum, dass die Rechtsform nicht geteilt oder übertragen werden kann. Eine Gruppe müsste eine Kollektiv-Gesellschaft oder eine GmbH gründen.

Die Buchhaltung solltest du in der Einzelunternehmung separat führen, eine separate Besteuerung gibt es allerdings nicht. 

Es gilt: Der Gewinn des Einzelunternehmens entspricht deinem Einkommen. In der Steuererklärung kannst du alle für die Geschäftstätigkeit notwendigen Auslagen abziehen.

Sobald du Gewinn erzielst und damit Einkommen hast, bist du verpflichtet Sozialversicherungsbeiträge zu leisten (AHV, IV, EO). Dafür musst du dich bei der Ausgleichskasse deiner Region anmelden.

Achtung: Unterlässt du das, machst du dich strafbar.

Du musst dabei sowohl den Arbeitnehmer, als auch den Arbeitgeberanteil selbst übernehmen. Für Jahreseinkommen unter CHF 57'400 gibt es Spezialsätze, welche geringer sind.

Du kannst dich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen. 

Verzichtest du auf diese Option, kannst du stattdessen höhere Beiträge in die 3. Säule einzahlen. Welche Variante besser ist, hängt stark von der Lebenssituation ab. Es empfiehlt sich bei dieser Frage Beratung zu holen.

Die Vorteile der Einzelunternehmung

  • Kein Mindestkapital
  • Geringe Gründungskosten (HR-Eintrag kostet ca. CHF 1'000)
  • Keine Doppelbesteuerung

Die Nachteile der Einzelunternehmung

  • Volle private Haftung
  • Keine Übertragung möglich (erschwerte Nachfolgeregelung)
  • Firma nur lokal geschützt
  • Vermischung zwischen Geschäftlichem und Privatem

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Das Rechtliche

Die GmbH ist eine eigenständige (juristische) Person. 

Das heisst, sie kann übertragen, verkauft, geteilt und gelöscht werden. 

Für die Gründung einer GmbH ist eine vertragliche Vereinbarung aller Gesellschafter (Gesellschaftsvertrag inkl. Gesellschafts-Statuten) und eine Eintragung im Handelsregister nötig. Eine öffentliche Beurkundung ist nicht mehr nötig

Auch wenn im Namen der Rechtsform das Wort «Gesellschaft» steckt, kann eine GmbH von einer einzelnen Person gegründet werden, eignet sich somit auch für Selbstständige.

Für die Gründung einer GmbH ist ein Mindestkapital von CHF 20'000 Pflicht. 

Dieses kann von den Gesellschaftern anteilsmässig eingezahlt werden, wobei eine Stückelung in CHF 100-Schritten erfolgen muss. 

Selbstständige können zum Beispiel 200 Gesellschaftsanteile à CHF 100 zeichnen.

Als Firma (Name der Gesellschaft) kann jeder erdenkliche Fantasiename gewählt werden. 

Im Namen muss lediglich der Zusatz «GmbH» enthalten sein. 

Die Firma ist schweizweit geschützt. 

Bei der Wahl des Namens muss lediglich darauf aufgepasst werden, dass es keine Verwechslungsgefahr zu einer bestehenden Firma gibt und keine Markenrechte verletzt werden.

Für die GmbH können Gesellschafter sowohl als Geschäftsführer/in, als auch als Angestellte tätig sein. 

Als Geschäftsführer/in vertrittst du die Firma nach aussen und kannst in Namen der GmbH Rechtsgeschäfte abschliessen. Die Unterschriftberechtigung der Geschäftsführer/innen ist im Handelsregister geregelt.

Du kannst mit einer GmbH einen Arbeitsvertrag für dich und weiteren Angestellten abschliessen. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen eines Arbeitsverhältnisses.

Mit einem Arbeitsvertrag mit deiner GmbH bist du verpflichtet Sozialversicherungsbeiträge zu leisten.

In diesem Fall übernimmt die GmbH den Anschluss an eine Ausgleichskasse (also auch du, weil die GmbH dir gehört 😉). 

Sobald ein bestimmtes Lohnniveau (aktuell CHF 22'050 pro Jahr) erreicht wird, musst du dich mit einer GmbH obligatorisch einer Pensionskasse anschliessen.

Eine GmbH ist als eigenständige Rechtspersönlichkeit steuerpflichtig. 

Das bedeutet, dass deine Firma eine eigene Steuererklärung einreichen muss und auf Gewinn und Kapital Steuern zu leisten hat. 

Dies bezeichnet man auch als Doppelbesteuerung. Denn wenn du dir den Gewinn als Dividende auszahlen lässt, dann musst du dies privat nochmals als Einkommen versteuern.

Nicht davon betroffen ist dein ausbezahlter Lohn. Denn dieser stellt für deine Firma einen Aufwand dar, den du in der Erfolgsrechnung natürlich abziehen darfst.

Die Vorteile der GmbH

  • Keine persönliche Haftung
  • Klare Abgrenzung zwischen Geschäftlichem und Privatem
  • Schweizweiter Schutz der Firma (Firmenname)
  • Übertragung und Teilung der Firma jederzeit möglich

Die Nachteile der GmbH

  • Doppelbesteuerung
  • Höherer administrativer Aufwand
  • Mindestkapital
  • Höhere Gründungskosten

Fazit: Welche Form darf es sein?

Der relevanteste Vorteil der GmbH ist die beschränkte Haftung. 

Diesem Vorteil stehen gegenüber: höhere Gründungskosten, ein Mindestkapital und höhere Administrationsaufwand.

Lohnt sich die GmbH?

Zunächst muss festgehalten werden, dass die beschränkte Haftung kein Freipass ist. 

Geschäftsführer/innen werden persönlich haftbar, falls ihre Geschäftsführung unlauter oder rechtswidrig ist oder falls gesetzliche Meldepflichten versäumt werden.

Aber abgesehen davon, bist du mit der GmbH privat nicht für das unternehmerische Risiko haftbar.

Ob sich eine GmbH lohnt, solltest du darum insbesondere daran messen, wie hoch das unternehmerische Risiko ist.

Wofür kann mein Unternehmen haftbar gemacht werden?

Das Gesetz sieht eine Reihe an Situationen vor, welche zu einer Haftung führen können. Für Selbstständige sind unter anderem folgende Varianten relevant:

Haftung für Kredite

Wenn du ein Darlehen aufnimmst, bist du zur Rückzahlung und zur Zahlung von Zinsen verpflichtet. 

Ungünstig, wenn du mit dem Darlehen Maschinen gekauft hast, welche sich nicht mehr für den Einkaufspreis verkaufen lassen.

Produkthaftpflicht

Wenn du Produkte verkaufst, kannst du als Hersteller oder als Importeur für Schäden haftbar werden, die aufgrund mangelhafter Qualität oder gefährlichen Eigenschaften entstehen.

Zum Beispiel, wenn du bei Esswaren notwendige Allergie-Risiken nicht deklarierst.

Allgemeine Betriebsthaftpflicht

Führt deine Betriebstätigkeit zu einem Schadensfall, haften deine Firma dafür. 

Wenn etwa ein Klient von dir seinerseits Schadensersatz bezahlen muss, weil du ihn falsch beraten hast, kann er den Schaden unter Umständen auf dich überwälzen.


Fazit: Sollten diese unternehmerischen Risiken für dich ein zu grosses privates Risiko darstellen, dann solltest du eine GmbH gründen.

Aber Achtung: Die GmbH haftet nur, falls die Schäden im Rahmen ordentlich geführter Tätigkeit entstanden sind. Sollte dein Handeln grob fahrlässig, rechtswidrig oder gar vorsätzlich sein, wirst du trotz GmbH privat aufkommen müssen.

Was nebst der Haftung auch noch für die GmbH spricht

Ich möchte hier noch auf einen Aspekt eingehen, der sich nicht messen lässt:

Die Gründung einer GmbH ist ein Commitment.

Wenn man eine GmbH gründet, setzt man für die Aussenwelt, aber auch für sich selbst ein Zeichen. Ein Zeichen, dass man sein Geschäft ernst nimmt.

Der Schritt in die Selbstständigkeit ist auf dem Papier rasch erledigt.

Wichtig ist, dass man den Wandel fühlt und zur neuen Realität werden lässt. Mit der Gründung einer GmbH schafft man eine Rechtspersönlichkeit und man geht administrative Pflichten ein. Das schafft Realität. 

Die Gründung einer GmbH entspricht mehr dem berühmten Sprung ins kalte Wasser.

Wie weiter?

Auch wenn die Unternehmensgründung eine relevante Etappe ist, stellt sie in der Regel nur die Erste von vielen Hürden auf dem Weg zur erfolgreichen Selbstständigkeit dar. 

Die tatsächliche Herausforderung zu Beginn liegt darin, Kunden für das eigene Angebot zu gewinnen.

Hier bietet 11freelancer eine ganz einfache Möglichkeit. 

Du kannst in nur wenigen Minuten ein kostenloses Profil auf unserer Plattform erstellen und deine Dienstleistungen potenziellen Auftraggeber/innen präsentieren.

Ob Einzelunternehmen oder GmbH: Wir wünschen dir viel Erfolg und dass deine Selbstständigkeit zu deinem schönsten Abenteuer deines Lebens wird!

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