Freelancer werden leicht gemacht
Du möchtest Freelancer werden, bist aber unsicher, wie du starten sollst? Regelungen und Anforderungen erscheinen dir überwältigend und du fragst dich, ob du alle rechtlichen Aspekte berücksichtigst?
Diese Unsicherheit ist nicht ungewöhnlich. Zahlreiche angehende Freelancer sehen sich den gleichen Herausforderungen gegenüber. Unklarheiten in der Anfangsphase können abschreckend wirken und Zweifel säen.
Mit diesem Artikel lernst du, worauf du grundsätzlich achten musst, um erfolgreich und sorgenfrei als Freelancer zu starten.
Was ist ein Freelancer?
Ein Freelancer ist eine Person, die auf Projektbasis für verschiedene Auftraggeber arbeitet, ohne festangestellt zu sein. Der Freelancer bietet seine Dienstleistungen zeitlich begrenzt und flexibel an.
Im Unterschied zu einem Arbeitnehmer ist ein Freelancer nicht in das Unternehmen eingegliedert, für das er arbeitet. Er hat keinen festen Arbeitsvertrag und keine Sozialleistungen oder Krankenversicherung. Ein Arbeitnehmer hingegen arbeitet auf Grundlage eines festen Beschäftigungsverhältnisses, mit einem festgelegten Gehalt und definierten Sozialleistungen.
Die Unterscheidung zwischen Freelancern und Selbstständigen ist weniger klar. Rechtlich gesehen gibt es keinen Unterschied. Beide arbeiten unabhängig und tragen unternehmerische Risiken. Allerdings sind Freelancer oft fest in das Tagesgeschäft ihrer Auftraggeber integriert und übernehmen temporäre Aufgaben. Selbstständige hingegen führen meist ein eigenes Unternehmen und nehmen eigenständig Aufträge an.
Nebenberufliche Freelance-Tätigkeit
Nebenberufliche Freelance-Tätigkeit
Nicht selten führen Freelancer ihre Tätigkeit neben einer Hauptbeschäftigung aus. Das ist rechtlich möglich.
Man muss allerdings ein paar wichtige Punkte beachten.
Dazu gehört die Vereinbarkeit mit dem Haupterwerb. Ausserdem darf die Nebentätigkeit nicht die Treuepflich im Hauptjob beeinträchtigen.
Vereinbarkeit mit einem Angestelltenverhältnis
Unabhängig davon, wann du deiner Freelancer-Tätigkeit nachgehst, ist wichtig, dass deine Arbeitsleistung in deinem Angestelltenverhältnis nicht darunter leidet. Es ist untersagt, die Nächte durchzuarbeiten und am nächsten Tag mit leerer Batterie zur Arbeit zu kommen.
Ebenso ist es heikel, in den Ferien zu arbeiten. Ferien dienen der Erholung und müssen entsprechend genutzt werden.
Dein Arbeitgeber darf dir deine Freelancer-Tätigkeit in deiner Freizeit allerdings nicht verbieten, solange deine Leistungsfähigkeit im Angestelltenverhältnis nicht beeinträchtigt wird und du nicht gegen die Treuepflicht verstösst.
Treuepflicht und Arbeitgebererlaubnis
Mit deiner Freelancer-Tätigkeit darfst du nicht gegen deine Treuepflicht deinem Arbeitgeber gegenüber verstossen. Das kann in schlimmsten Fall sogar dazu führen, dass du Schadensersatz leisten musst.
Das Konkurrenz-Verbot ist verletzt, wenn du für die Konkurrenz arbeitest oder interne Dokumente weitergibst oder verwendest. Ob ein Kunde von dir zur Konkurrenz deines Arbeitgebers gehört, misst sich an verschiedenen Faktoren wie: Branchen-nähe, geografische Nähe, Ziel-Kundschaft.
Im Zweifelsfall ist es immer am besten, wenn du das mit deinem Arbeitgeber besprichst.
Nutzung von Arbeitgeberinfrastruktur
Wenn du für deine Freelancer-Tätigkeit die Infrastruktur oder Unterlagen deines Arbeitgebers nutzen möchtest, dann solltest du dich zwingend mit ihm absprechen.
Dies könnte ansonsten schwerwiegende Konsequenzen haben, bis hin zu deiner Entlassung.
Klare Kommunikation und Zustimmung des Arbeitgebers sind unerlässlich. Nur so vermeidest du rechtliche Probleme und Konflikte.
Steuerliche Aspekte
Du bist für deine Gewinne einkommensteuerpflichtig. Mehrwertsteuer fällt ab einem bestimmten Umsatz an.
Als Freelancer gelten meistens die Bedingungen für Selbstständige, also die eines Einzelunternehmens. Diese möchten wir uns kurz anschauen:
Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit
Als Selbstständiger musst du deine Einnahmen und Ausgaben dokumentieren.
Zwar bist du nicht verpflichtet, eine doppelte Buchhaltung zu führen, zumindest musst du aber Auskunft über die Einnahmen und Ausgaben deiner Einzelunternehmung geben können. Quittungen und Rechnungen musst du aufbewahren und als Beweis für deine Ausgaben hervorholen können.
Trennung privater und geschäftlicher Einnahmen
Als Einzelunternehmung machst du nur eine private Steuererklärung und deklarierst dein Einkommen darin. Ausgaben aus deiner Freelancer-Tätigkeit kannst du abziehen.
Gründest du eine GmbH, machst du eine separate Steuererklärung für diese. Du musst dich selbst anstellen und zahlst dir einen Lohn, den du wie gewohnt privat versteuerst.
Mehrwertsteuerpflicht
Mehrwertsteuerpflichtig wirst du ab einem Umsatz von CHF 100'000 pro Jahr. Vorher kannst du dich von der Mehrwertsteuerpflicht befreien.
Du kannst dich aber vorher schon freiwillig für die Mehrwertsteuer anmelden. In manchen Fällen ergibt das Sinn, z.B. wenn du gerade zu Beginn hohe Investitionen hast, deren Vorsteuer du geltend machen möchtest.
Sozialversicherungen
Nebst den Steuern bist du auch in Bezug auf Sozialversicherungen als Selbstständiger eben selbstständig. Sprich, du musst dich selbst darum kümmern.
Anmeldung bei der Sozialversicherung
Pensionskasse
Als Einzelunternehmer hast du in Bezug auf Pensionskasse mehrere Möglichkeiten.
- Du gründest eine GmbH und schliesst diese einer Kasse an.
- Einige Kassen bieten auch an, dass sich Einzelunternehmer anmelden
- Du verzichtest auf eine PK, dann hast du die Möglichkeit einiges mehr in die 3. Säule einzubezahlen.
Welche Variante sinnvoll ist, hängt stark von deinen Umständen ab. Informiere dich diesbezüglich.
Übrigens: Ab ca. CHF 1'800 Lohn pro Monat bist du in einer GmbH verpflichtet, dich einer PK anzuschliessen. Bezahlte das im Hinterkopf und informiere dich, sobald dein Lohn in diesen Bereich fällt.
Ganz wichtig ist, dass du dich bei der Sozialversicherung anmeldest.
Suche dafür im Internet nach der Ausgleichskasse deines Kantons. Dort findest du die Anmeldeformulare für Einzelunternehmer/innen.
Für Selbstständige gibt es reduzierte Beitragszahlungen. Sei dir dennoch bewusst, dass rund 10% deines Einkommens für Sozialversicherungen wegfallen. Als Einzelunternehmer musst du nämlich nicht nur den Arbeitnehmeranteil bezahlen.
Denke daran, wenn du die Kosten für dein Angebot kalkulierst.
Versicherungsschutz
Kläre auf alle Fälle deinen Bedarf für:
- Unfallversicherung
- Krankentaggeldversicherung
- Betriebshaftpflicht
Normalerweise bezahlt dir dein Arbeitgeber die Nicht-Betriebsunfallversicherung. Dies ist der Fall, sobald du für einen Arbeitgeber 8 Stunden pro Woche arbeitest.
Weitere (rechtliche) Überlegungen
Zu Beginn der Selbstständigkeit ist man oft schlechter abgesichert. Denke über persönliche Versicherungen nach. Eine Lebensversicherung kann sinnvoll sein.
Kläre den Bedarf in deinem privaten Verhältnis. Überlege, ob Arbeitszeit und finanzielle Aspekte abgesichert sind. Dies hilft, private und berufliche Bereiche zu trennen.
Handelsregistereintrag und Rechtsformwahl
Wenn alle Fragen geklärt sind, bist du bereit, als Freelancer durchzustarten und du machst jetzt ein Profil auf dieser Plattform. 😉
Als Einzelunternehmer kannst du vorerst auf den Handelsregistereintrag verzichten. Du darfst deinem Erwerb auch ohne nachgehen. Falls du eine GmbH gründen möchtest, ist eine öffentliche Beurkundung und ein Handelsregistereintrag Pflicht. Da helfen dir verschiedene Anbieter, wie zum Beispiel das IFJ.
Wenn du nicht sicher bist, welcher Rechtsform für die die geeignete ist, dann lies dazu unseren Artikel, in dem wir genau dieser Frage nachgehen.